Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von horv’art (Inh. Susan Alabor-Horvath), Hauptstrasse 1, 5013 Niedergösgen, nachfolgend als horv’art benannt und ihren Kunden für Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsverträge und sind Bestandteil dieser. Die Kunden werden in den jeweiligen Dokumenten namentlich benannt. Kunden können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

1. Allgemeines

1.1 Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (Auftraggeber) und horv’art. Sie sind eine wichtige Grundlage für den Auftrag; Abweichungen werden schriftlich festgehalten.

1.2 Erster Kontakt
Das erste Gespräch zur Klärung der Ausgangslage und zum gegenseitigen Kennenlernen ist kostenlos und unverbindlich.

1.3 Briefing
Je besser das Briefing, desto besser das Resultat. Wir sollten uns deshalb genügend Zeit nehmen für den Informationsaustausch. Welche Botschaft soll welche Zielgruppe erreichen? Und wie soll die Zielgruppe reagieren? Dazu stellt Ihnen horv’art ein entsprechendes Briefing-Formular zur Verfügung.

2. Grundsätze

2.1 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Sie können sich darauf verlassen, dass horv’art die Aufgabe termingerecht, sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst erledigt. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.

2.2 Nachbesserungsrecht
Der erste Vorschlag, den Sie erhalten, ist nicht sakrosankt. Sondern er stellt die Leitplanken dar, um zu ermitteln, welcher Stil Ihnen gefällt und zu Ihnen passt, welcher Ton Musik in Ihren Ohren ist. Vor allem bei der ersten Zusammenarbeit. Eines ist sicher: Wir treffen uns auf einer gemeinsamen Ebene.

2.3 Autorkorrekturen
Wenn Änderungswünsche den vorgegebenen Rahmen sprengen oder auf ständig wechselnden Vorgaben basieren, dann spricht man von Autorkorrekturen. Diese werden zum üblichen Ansatz (CHF 125/Std.) verrechnet.

2.4 Externe Zulieferung
Sofern horv’art in die Organisation und das Handling eines Auftrages miteinbezogen ist, wird sie (im Rahmen des Auftrages) in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Leistungen Dritter (z. B. Druckerei usw.) veranlassen.

2.5 Mehr- oder Minderlieferung von externen Zulieferern
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge, zum Beispiel von Drucksachen oder Werbeartikeln, können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


3. Honorar

3.1 Grundlage
Die Preisfrage ist trotz aller Routine nicht immer einfach zu beantworten. Der Aufwand variiert wie die Aufträge und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Einfluss nimmt beispielsweise die Qualität des Briefings, der zusätzliche Rechercheaufwand und generell die Effizienz der Zusammenarbeit.

3.2 Offerten
Die Leistungen der Aufträge sind in der Regel klar definiert. Und der von horv’art offerierte Preis entspricht dem Gegenwert. horv’art prüft anhand des von Ihnen ausgefüllten Briefing-Formulars vor Auftragsstart, ob eventuell der Rechnungsbetrag an den tatsächlichen Aufwand angepasst werden muss – selbstverständlich nicht nur nach oben. In jedem Falle erhalten Sie entweder eine Offerte oder direkt eine Auftragsbestätigung.

3.3 Stundenansatz
horv’art verrechnet einen Stundenansatz von CHF 125. Aufwände von Drittlieferanten werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weitergeleitet oder weiterverrechnet.

3.4 Gültigkeit einer Offerte
Eine Offerte ist während 30 Tagen gültig.

3.5 Mehraufwand
Manchmal ändern die generellen Vorgaben mitten im Auftrag. Solche Konzeptänderungen lassen den Preis häufig in die Höhe schnellen. horv’art benachrichtigt Sie, sobald abzusehen ist, dass der offerierte Betrag deshalb überschritten wird. Dann wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.

3.6 Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Reduzieren und annullieren Sie einen bereits erteilten Auftrag, wird Ihnen die bereits geleistete Arbeit verrechnet.

3.7 Zahlungskonditionen
Alle von horv’art gemachten Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und rein netto wenn nicht anders vermerkt. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen, Aufwände von Drittlieferanten innert 15 Tagen. Bei Erstaufträgen und bei Entwicklungen von Websites ist in der Regel 1/3 des Auftragsvolumens vor Auftragsbeginn fällig.

3.8 Reisekosten
Innerhalb des Kantons Aargau und Solothurn und im Umkreis von 20 km werden keine Reisezeiten verrechnet. Reisezeiten ausserhalb des Kantons Aargau und Solothurn gelten innerhalb eines Projektes (Auftrag, Vertragsabschluss) als Arbeitszeit und werden mit einem reduzierten Stundensatz von CHF 90.00/exkl. MwSt. verrechnet, wobei innerhalb der Schweiz Fahrspesen und die Verpflegungskosten inbegriffen sind. Reisezeiten sind in den offerierten Leistungen und Preisen nicht enthalten.

 

4. Rechtliches


4.1 Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an den Arbeiten (Konzepte, Texte, Slogans, Layouts etc.) verbleibt bei horv’art.

4.2 Nutzungs- und Verwendungsrechte
Sie haben die Nutzungs- bzw. Verwendungsrechte für die vereinbarte Verwendung. horv’art geht davon aus, dass das Nutzungsrecht für sämtliche, an horv’art zur Verfügung gestellten Unterlagen, bei Ihnen liegt oder von Ihnen eingeholt wurde.

4.2.1 Gestaltungsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte an den Auftraggeber übertragen.

4.2.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist horv’art nicht verpflichtet, sogenannte offene Daten (veränderbare Dateien wie InDesign, Photoshop, Illustrator etc.) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Daten an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden im PDF-Format übermittelt.

4.2.3 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Daten, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat horv’art dem Auftraggeber veränderbare Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch horv’art geändert werden.

4.3 Aufbewahrungspflichten in analoger und/oder digitaler Form
Nach Abschluss des Auftrages besteht unsererseits keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen unserer Arbeit in analoger und/oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart wurde, ist horv’art berechtigt, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen ohne dass es eine diesbezügliche Information an den Kunden bedarf.

4.4 Verantwortung/Haftung
Mit Ihrem Okay zum “Gut zum Druck / Gut zur Ausführung” liegt die Verantwortung für den gesamten Inhalt – insbesondere für Zahlen und Daten (Preise, Telefonnummern, Termine und so weiter) sowie für die korrekte Schreibweise von Namen – bei Ihnen. Für Schadenfälle, welche durch Drittlieferanten (z. B. Druckereien, Fotografen usw.) entstehen, lehnt horv’art jede Haftung ab.

4.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Ihnen und horv’art unterliegt schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten zwischen horv’art und ihren Auftraggebern gilt Olten-Gösgen als Gerichtsstand.


Stand November 2021